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Wissenschaftliches Volontariat
Das Wissenschaftliche Volontariat soll auf eine Tätigkeit in
den Denkmalfachbehörden vorbereiten.
Voraussetzung für ein Volontariat ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Kunstgeschichte oder der Architektur, ggf. auch der Garten- und Landschaftsarchitektur (für die
Gartendenkmalpflege) bzw. der Ur- und Frühgeschichte (für die Archäologie). In einigen Ämtern wird die Promotion vorausgesetzt.
Das Volontariat dauert in der Regel zwei Jahre. Der wissenschaftliche Volontär macht
sich in dieser Zeit in einer ersten Phase mit den gesetzlichen Grundlagen und Regeln des Denkmalschutzes vertraut, durchläuft dann die einzelnen Abteilungen der Denkmalfachbehörden (Inventarisation, Baudenkmalpflege,
ggf. auch Gartendenkmalpflege, Bauforschung, Archäologie) und arbeitet in einer dritten Phase selbständig an einem Thema oder in einem speziellen Arbeitsbereich.
Alle Denkmalfachbehörden haben detaillierte
Ausbildungspläne festgelegt. Den Rahmen für das Volontariat bilden die Grundsätze für die
Beschäftigung von Volontären in der Denkmalpflege, die 1998 von der Kultusministerkonferenz beschlossen und von der Amtsleiterkonferenz der Vereinigung der
Landesdenkmalpfleger bestätigt worden sind.
Volontäre erhalten eine Ausbildungsvergütung in Höhe der Bezüge für Anwärter des höheren Dienstes (d.h. in der Regel weniger als die Vergütung für eine ½ Stelle nach
BAT II a). Nur ein geringer Teil der Volontäre kann aufgrund der Stellenentwicklung von den Denkmalfachbehörden übernommen werden. In der Regel muß eine längere Wartephase überbrückt werden.
Die Stellen werden
in der Regel in der Kunstchronik und/oder in der ZEIT,sowie unter der Rubrik "Stellenangebote" auf dieser Homepage ausgeschrieben. Auskünfte erteilen die Personalstellen der Denkmalbehörden.
Informationen zu
grundsätzlichen Fragen des wissenschaftlichen Volontariates erteilt
Dr.-Ing. Claudia Mohn Bauforschung Landesamt für Denkmalpflege
Berliner Str. 12 73728 Esslingen/Neckar Tel.: 0711-90445302 claudia.mohn@rps.bwl.de |