|
Denkmale prägen das Bild unserer Kulturlandschaften. Dorfkirchen und Altstädte, Burgen und Schlösser, Parks und technische Bauten machen
Geschichte in unserem schnellebigen Alltag erfahrbar; sie erzählen eindrucksvoll von vergangenen Zeiten. Viele Bürger engagieren sich dafür, ihre Umwelt, die gebaute Umgebung, als wertvolles Kulturerbe zu bewahren.
Seit 200
Jahren ist es die Aufgabe der staatlichen Denkmalpflege, das historische Erbe für nachfolgende Generationen zu erhalten. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren es Sulpiz Boisserée und Karl Friedrich Schinkel, die den Grundstein für
die Denkmalpflege legten. 1843 nahm der erste preußische Landeskonservator, Ferdinand von Quast, seine Arbeit auf; andere Länder folgten. Die wissenschaftliche Erfassung der Bau- und Kunstdenkmale setzte 1870 mit dem
Denkmalinventar für die Provinz Hessen-Kassel ein. Ein Meilenstein war der erste deutsche Denkmaltag 1900 in Dresden. Die Tradition der Denkmaltage wird heute mit den Jahrestagungen der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger
fortgeführt. 1899 wurde die Zeitschrift „Die Denkmalpflege" begründet, die bis heute über die Arbeit der Denkmalpflege in den deutschen Bundesländern berichtet.
Immer wieder werden Denkmale beschädigt und zerstört, oft auch
aus Unkenntnis. Da die Erhaltung des Kulturerbes im Interesse der gesamten Öffentlichkeit liegt, haben die Bundesländer Denkmalschutzgesetze erlassen. Die Denkmalbehörden der Länder sorgen als Anwälte der Denkmale dafür, daß das
uns überantwortete Erbe auch zukünftigen Generationen überliefert wird.
Die deutschen Landesdenkmalämter haben sich in der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossen |